Das Gebet


 

Der Koran schreibt dem Gläubigen das Pflichtgebet zu fünf bestimmten Tageszeiten vor. 

Man unterscheidet die eigentlichen Pflichtgebete (fard), die keinesfalls unterlassen werden dürfen, von den sogenannten sunna-Gebeten, die den fard-Gebeten vorangehen oder folgen.  

Nafl-Gebete sind vollkommen freiwillige Gebete. Witr ist ein verbindliches (wadschib) Gebet, das nach dem Nachtgebet verrichtet wird und aus drei Gebetsabschnitten besteht. 

Alle Gebete bestehen aus einer bestimmten Anzahl von Gebetsabschnitten (rak‘a, siehe unten). Die folgende Tabelle gibt Aufschluß über Anzahl der Abschnitte (rak‘a) in jedem Gebet und über die Art der Gebete (fard, sunna, nafl, wadschib).
 



Es ist nicht statthaft, Gebete zu den drei folgenden Zeiten zu verrichten:
- während des Sonnenaufgangs
- während des Sonnenuntergangs
- während die Sonne am höchsten Punkt im Himmel steht

 

Kein fard-Gebet soll außerhalb seiner eigentlichen Zeit verrichtet werden. 

Wenn ein fard-Gebet aus unvermeidlichem Grund nicht rechtzeitig gebetet werden konnte,

muß es zum frühest möglichen Zeitpunkt nachgeholt werden.